Termine
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wir sind für Sie da
Termine werden von montags bis freitags nach
Absprache vergeben. Sie werden von unseren Damen am Empfang und bei der Terminvergabe bereits mit einem Lächeln begrüßt und bestens betreut, damit Ihre Behandlung von Beginn an angenehm und vor allem erfolgreich verläuft.
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VERMEIDEN SIE AUSFALLGEBÜHREN
Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen. Alle Termine, die rechtzeitig
bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, stornieren wir daher gerne kostenfrei für Sie. Bei kurzfristigeren Absagen werden wir versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. Ist dies nicht möglich oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen wir Ihnen leider eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Behandlungen sind ausschließlich mit ärztlicher Verordnung möglich.
Unsere Wellness - Angebote bieten wir nur als Selbstzahler - Leistung oder für Privat - Versicherte an.
Informationen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung als gesetzlich versicherte Person zu uns kommen, unterliegen wir den Richtlinien des Heilmittelkatalogs sowie des verordnenden Arztes bzw. der verordnenden Ärztin. Wir sind verpflichtet alle Verordnungen vor dem Behandlungsbeginn zu prüfen, damit ggf. Änderungen oder Korrekturen durchgeführt werden können.
Heilmittelverordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen. Die Therapie sollte in diesem Zeitraum begonnen werden. Sollte das Feld »dringlicher Behandlungsbedarf« auf dem Verordnungsvordruck angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Zuzahlungspflichtig
Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln besteht für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr nach § 32 SGB V und § 61 SGB V eine Zuzahlungspflicht. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% je Leistung und 10,- € pro Verordnung. Eine generelle Zuzahlungsfreiheit besteht für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Daneben ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfahren.
Informationen für privat versicherte Patientinnen und Patienten
Wir möchten Sie über die wenigen bürokratischen Hürden für privat versicherte Patient*innen aufklären. Um Probleme bei der Erstattung der Therapiekosten für Sie zu vermeiden, ist eine korrekt ausgestellte Verordnung notwendig. Dazu gehören, eine klare Diagnose sowie eine definierte Menge des Heilmittels und natürlich das Heilmittel (Krankengymnastik, manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage) selbst. Eine private Heilmittelverordnung hat offiziell keine Einschränkung in ihrer Gültigkeit. Empfehlenswert ist es, die Therapie nicht später als 3 Monate nach der Ausstellung zu beginnen.
Die Privatpreise richten sich nach der GebüTH- Gebührenordnung für Therapeuten. Diese Vereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeut und Patient, unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern. Zahlungspflichtig ist der Patient.
Diese genannten Beträge werden von fast allen Privatkassen in voller Höhe erstattet, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht. Vor Beginn der Behandlung sollte sich daher jeder privat Versicherte über seine Versicherungsbedingungen informieren.
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.
Wichtig!
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, dann können wir diese neu vergeben
Erfolgt eine Absage später, können wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Sie erreichen uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail.